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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Freies Landestheater Bayern e.V.

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Regelungen gelten für Eigenveranstaltungen des Freien Landestheaters Bayern (im Folgenden „FLTB“) und den Besuchern (im Folgenden „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen FLTB und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das FLTB nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsabschluss / Kartenerwerb / Versand

2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem FLTB und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das FLTB zustande. Eintrittskarten können über das Internet (fltb.de bzw. fltb-tickets.de) bestellt werden. Der Kunde erhält eine Buchungsnummer, die ihm online mitgeteilt wird.

2.2 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des FLTB ausgeschlossen.

2.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, findet der Kunde von ihm erworbene Eintrittskarten in seinem Kundenkonto unter fltbb-tickets.de

2.4 Karten müssen umgehend nach der Bestellung bezahlt werden, sonst verfällt die Reservierung ersatzlos. Wir empfehlen bei einer Online-Überweisung die Option der Echtzeit-Überweisung.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung

3.1 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des FLTB. Reservierte Karten, die nicht umgehend bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist storniert.

3.2 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, per Überweisung und Bankeinzug (Lastschrift) erfolgen. Für eine Bezahlung per Lastschrift muss der Kunde in seinem Kundenkonto auf fltb-tickets.de seine Bankdaten eingetragen haben.

§ 4 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten

Das FLTB behält sich vor, die angekündigte Besetzung sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

§ 5 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

5.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.2 Bei Vorstellungsausfall erstattet das FLTB den Kaufpreis. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z.B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

5.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Kulturhaus schriftlich mitzuteilen.

5.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Kunde von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

§ 6 Ermäßigte Eintrittspreise

6.1 Ermäßigungen werden je nach Veranstaltung durch das FLTB gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Nachlässe sind auf der Internetseite ftlb.de zu ersehen.

6.2 Nachlässe werden in der Regel gewährt für Schwerbehinderte, Kinder (bis 12 Jahre) sowie Jugendliche (13 bis 18 Jahre).

6.3 Beim Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten muss die Berechtigung dem Einlasspersonal nachgewiesen werden – evtl. durch Lichtbildausweis.

6.4 Mehrere Nachlässe pro Eintrittskarte sind nicht möglich. Ausgenommen sind Gutscheine, die vom FLTB herausgegeben werden.

6.5 Nach dem Erwerb der Eintrittskarte kann ein nachträglicher Nachlass nicht gewährt werden.

§ 7 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

7.1 Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sowie Übertragungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

7.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlass- bzw. Aufsichtspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte – unter Ausschluss der Haftung – einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

7.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

§ 8 Haftung / Schadensersatz

8.1 Das FLTB übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das FLTB, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

8.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das FLTB, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

8.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.4 Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das FLTB, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 9 Datenschutz

9.1 Das FLTB ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu bearbeiten und zu speichern.

9.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten vertraulich behandelt.

§ 10 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Es gilt deutsches Recht.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen FLTB und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Miesbach, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen, die entsprechende gesetzliche Bestimmung.